§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Quick-Deals GmbH, Stettiner Str. 87, 63150 Heusenstamm (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der SQL2REST-Softwareprodukte.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Der Anbieter erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von SQL2REST-Software als On-Premise-Middleware. Die Software erzeugt schreibgeschützte REST-API-Endpunkte (JSON) für ERP-Datenbanken (z. B. JTL-Wawi, Sage 100).
(2) Die Software wird als ZIP-Archiv zum Download bereitgestellt, das eine ausführbare Datei (EXE) enthält. Es ist keine Installation erforderlich — die Software wird auf dem Server des Kunden entpackt und direkt ausgeführt.
(3) Die Software greift ausschließlich lesend auf die ERP-Datenbank des Kunden zu. Es werden keine Daten verändert, gelöscht oder in die Datenbank geschrieben.
§ 3 Vertragsschluss und Testphase
(1) Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden auf der jeweiligen Produktwebsite und die Annahme dieser AGB zustande.
(2) Der Kunde erhält eine kostenlose Testphase von 30 Tagen. Während der Testphase steht der volle Funktionsumfang zur Verfügung.
(3) Nach Ablauf der Testphase wird der Vertrag nur fortgesetzt, wenn der Kunde einen kostenpflichtigen Tarif wählt. Ohne aktive Tarifwahl endet die Nutzungsberechtigung automatisch.
(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Leistungsbeschreibung
(1) Die Software umfasst folgende Kernfunktionen:
- Auto-Discovery-Wizard zur automatischen Erkennung der ERP-Datenbankstruktur
- Generierung schreibgeschützter SQL-Views
- REST-API-Endpunkte für erkannte Entitäten (Kunden, Aufträge, Produkte etc.)
- API-Schlüssel-basierte Authentifizierung
(2) Die Software läuft auf dem Server des Kunden. Der Anbieter stellt lediglich die Lizenzvalidierung über einen Cloud-Dienst bereit.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der Software jederzeit zu erweitern und zu verbessern. Eine Einschränkung wesentlicher Funktionen während der Vertragslaufzeit erfolgt nicht ohne angemessene Vorankündigung.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software ein.
(2) Die Nutzung ist auf die im jeweiligen Tarif und der jeweiligen Produktlizenz enthaltene Anzahl von ERP-Mandanten beschränkt.
(3) Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder anderweitig den Quellcode ermitteln, sofern dies nicht durch zwingendes Recht erlaubt ist.
(4) Unterlizenzierung und Weitergabe der Software an Dritte sind nicht gestattet.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass sein Server die technischen Mindestanforderungen für den Betrieb der Software erfüllt (Windows Server mit Zugang zum Microsoft SQL Server der ERP-Installation).
(2) Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Server-Umgebung, einschließlich der API-Endpunkte, selbst verantwortlich. Der Anbieter empfiehlt den Einsatz eines Reverse-Proxys mit HTTPS.
(3) Der Kunde hält seinen Lizenzschlüssel geheim und schützt ihn vor unbefugtem Zugriff.
(4) Der Kunde sorgt für regelmäßige Backups seiner ERP-Datenbank. Obwohl die Software nur lesend auf die Datenbank zugreift, obliegt die Datensicherung dem Kunden.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die aktuellen Preise sind auf der jeweiligen Produktwebsite einsehbar. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde autorisiert Stripe zur wiederkehrenden Belastung des hinterlegten Zahlungsmittels.
(3) Bei monatlicher Zahlweise wird der Beitrag jeweils zum Beginn des Abrechnungszeitraums fällig. Bei jährlicher Zahlweise wird der Jahresbeitrag im Voraus fällig.
(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zum nächsten Abrechnungszeitraum anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
(5) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die Lizenz zu deaktivieren. Die Software nutzt einen Offline-Cache, der den Betrieb für bis zu 7 Tage nach Lizenzdeaktivierung ermöglicht.
§ 8 Verfügbarkeit und Support
(1) Da die Software auf dem Server des Kunden betrieben wird, hängt die Verfügbarkeit der API vom Server des Kunden ab. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit der API-Endpunkte.
(2) Der Lizenzvalidierungsdienst wird mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel betrieben. Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.
(3) Support erfolgt per E-Mail an [email protected]. Die Reaktionszeiten richten sich nach dem gewählten Tarif.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den in der Produktbeschreibung aufgeführten Funktionen entspricht.
(2) Mängelrügen sind unverzüglich nach Entdeckung unter genauer Beschreibung des Fehlers per E-Mail an [email protected] zu melden.
(3) Bei Mängeln wird der Anbieter nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung (zwei Versuche) kann der Kunde den Vertrag kündigen oder eine Minderung der Vergütung verlangen.
(4) Während der kostenlosen Testphase wird die Software „wie besehen" (as is) bereitgestellt, ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden ist auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten geleisteten Vergütung begrenzt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Da die Software nur lesend auf die ERP-Datenbank zugreift, ist eine Veränderung oder ein Verlust von Daten durch die Software nach dem Stand der Technik ausgeschlossen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverlust, der auf andere Ursachen zurückzuführen ist.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch den Betrieb der API ohne angemessene Sicherheitsmaßnahmen (z. B. fehlendes HTTPS, offene Ports) entstehen.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag hat je nach gewähltem Abrechnungsmodell eine Laufzeit von einem Monat (monatliche Zahlung) bzw. einem Jahr (jährliche Zahlung).
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um den jeweiligen Zeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt wird.
(3) Die Kündigung erfolgt über das jeweilige Kundenportal oder per E-Mail an [email protected].
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung länger als 30 Tage in Verzug ist.
(5) Nach Vertragsende wird die Lizenz deaktiviert. Die Software auf dem Server des Kunden kann vom Kunden eigenständig deinstalliert werden. Die vom Auto-Discovery-Wizard erstellten SQL-Views verbleiben in der Datenbank des Kunden.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
(2) Die Software selbst verarbeitet keine personenbezogenen Daten, die an den Anbieter übermittelt werden. Alle ERP-Daten verbleiben auf dem Server des Kunden.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.